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Hausaufgaben

 

Hausaufgaben sind zur Festigung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, zur Übung, Vertiefung und Anwendung der vom Schüler erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zur Förderung des selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens erforderlich. Sie stehen in innerem Zusammenhang mit dem Unterricht und sollen von Ihrem Kind in angemessener Zeit erledigt werden können. Für die Erledigung der Hausaufgaben sind die Schüler verantwortlich (VSO §73,1), zur Kontrolle auf Vollständigkeit sind Sie als Erziehungsberechtigte verpflichtet (BayEUG Art. 76, Satz 2).