Informationen zur Schuleinschreibung für das Schuljahr 2022/2023
Die Aufzeichnung unseres Elterninformationsabends können Sie hier sehen. Sollten Sie unser Infoheft noch nicht erhalten haben, können Sie dieses bei uns im Sekretariat bekommen.
Bitte beachten Sie, dass die Schuleinschreibung immer an Ihrer Sprengelschule stattfindet, auch wenn Sie einen Zuweisungs- oder Gastschulantrag für eine andere Schule stellen möchten.
Informationen über die bayerische Grundschule finden Sie in dieser Broschüre des Kultusministeriums.
Eltern, welche ihr Kind zurückstellen lassen oder den sogenannten Einschulungskorridor nutzen möchten (gilt für Kinder die vom 01.07.2015 bis 30.09.2015 geboren wurden), können sich ab 10. Januar im Sekretariat melden.
Ebenso stehen wir für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die Erklärung zur Wahrnehmung des Einschulungskorridors können Sie hier herunterladen.
Welche Kinder sind schulpflichtig?
Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.
Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, wurde der sogenannte Einschulungskorridor eingeführt. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung der Schule, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird.
Die Möglichkeiten, Kinder auf Antrag der Eltern früher einzuschulen oder um ein Jahr zurückzustellen, bleiben weiterhin bestehen.
Sollten Sie eine Zurückstellung Ihres Kindes in Betracht ziehen, können Sie im Sekretariat die dafür notwendigen Informationen erhalten.
Zur Einschulung für das Schuljahr 2022/2023 gilt: Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens Montag, 11. April 2022, schriftlich mitteilen.